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 Grenztruppen/Grenzregime der DDR
BGS Offline




Beiträge: 37
Punkte: 37

27.11.2007 22:16
#1 Der "Schießbefehl" der DDR Antworten

Zu diesem Thema im Netz gefunden und hier zur Info und Stellungnahme eingestellt :

Was man lesen kann :
Der sogenannte Schießbefehl

Der Begriff „Schießbefehl“ war ein
- Schlagwort und
- Kampfparole des Kalten Krieges

Die Verwendung dieses Begriffes in der 40 jährigen Auseinandersetzung mit der DDR in der Periode des KK
- hatte zu keinem Zeitpunkt
- eine sachliche Berechtigung.

Jedoch hatte die ständige Wiederholung dieses Begriffes
- durch die führenden Politiker der BRD
- und die Massenmedien
das Bewußtsein der Bevölkerung in der BRD geprägt.

Auch heute ist dieser Begriff noch im öffentlichen Bewußtsein
- ungeachtet der Ergebnisse im sog.“Honecker – Prozeß“ und der anderen Verfahren
- ungeachtet aller zeitgeschichtlichen Erkenntnisse.

Man braucht nur die Berichterstattung über diesen Prozeß zu verfolgen dann liest man:
Krenz – Prozeß – Ex - DDR Vizeverteidigungsminister Streletz

DDR stellt Schießbefehl nie in Frage

Ich möchte noch mal unterstreichen:
- kein Gesetz
- kein Befehl und
- keine Vorschrift
erlaubten den Einsatz der Schußwaffe zum Zwecke des Tötens.

Der Einsatz der Schußwaffe an der Grenze
- war die absolute Ausnahme.

In der DDR gab es , wie auch in allen anderen Staaten die
„Schußwaffengebrauchsbestimmung“
die vorliegt.

Es hat nie einen „Schießbefehl“ gegeben !

Hätte es einen gegeben, dann würden wir heute über eine ganz andere Zahl von Toten sprechen.

Deshalb ist nach meiner Kenntnis auch niemals ein solches Dokument
- weder im Politbüro
- noch im Nationalen Verteidigungsrat
- oder im Kollegium des Ministeriums für Nationale Verteidigung
behandelt worden.

Es ist interessant wie die BRD auf diesen Begriff reagiert , wenn er die Bundeswehr betrifft.

Wie war in einer Berichtigung der Agentur dpa am 22.1.94 zu lesen.

„Die Überschrift muß richtig heißen: Die „Einsatzregeln“ zur Selbstverteidigung in Somalia (nicht: Der „Der Schießbefehl“ in Somalia). Bitte verwenden Sie den Begriff „Schießbefehl“ nicht“.

Das heißt, der Begriff „Schießbefehl“ trifft nur für die DDR und ihre Grenztruppen zu.

Zu den Toten an der Staatsgrenze

Im Zusammenhang mit den Feierlichkeiten zum sog. 40 . Jahrestag des Mauerbaus
- wurde das makabre Spiel
- mit den Toten an der Grenze wieder in den Vordergrund gestellt.

Gestatten Sie mir von 3 Veröffentlichungen
- die in den ersten August – Tagen erschienen sind
- die Widersprüchlichkeit und Verlogenheit
- auch in dieser Frage aufzuzeigen.

1. Nach den Recherchen der
- „Arbeitsgemeinschaft 13.August“
- seien 957 Menschen ums Leben gekommen.

Insgesamt sei mit rund 1.000 Opfern zu rechnen sagte das Vorstandsmitglied Hildebrandt.

2. Die Berliner Staatsanwaltschaft verzeichnet.
- 270 Todesopfer
- bei denen Menschen durch Gewalt an der Berliner Mauer oder der innerdeutschen Grenze starben.

3. Laut „Salzgitter Report“, wo alle Verbrechen an der Grenze registriert wurden
- starben 78 Menschen bei Fluchtversuchen an der Mauer und
- 119 an der Innerdeutschen Grenze
- Insgesamt 197 Todesopfer.

4. Die Gedenkstätte Marienborn verzeichnet 213 Tote.

Jeder Tote an der Grenze
- ob Grenzverletzer
- oder Angehöriger der Grenztruppen
war ein Toter zuviel.

Es ist aber ein Unterschied ob es jährlich an der Grenze
- 4 bzw. 5 Tote zu beklagen gab
- oder ob 20 bzw. 25 Menschen
an der Grenze zu Tode kamen.

Auch bei dieser Frage sollte man bei der historischen Wahrheit bleiben.



Fritz Streletz
Generaloberst a.D.



BGS

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