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Dieses Thema hat 1 Antworten
und wurde 272 mal aufgerufen
 Bundeswehr allgemein
Green Beret Offline




Beiträge: 690
Punkte: 688

23.12.2010 10:55
#1 Verfassungsrichter will Bw zur Terrorabwehr einsetzen Antworten

Zitat
"Der Einsatz der Bundeswehr im Inneren ist verfassungswidrig. Ausgerechnet der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts fordert nun, das Grundgesetz zu ändern: Soldaten könnten zur Terrorabwehr innerhalb Deutschlands eingesetzt werden und gefährdete Objekte schützen.

Mit einem kontroversen Vorschlag schaltet sich Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof in die aktuelle Terror-Debatte ein. Er plädiert dafür, die Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Innern zu erweitern. Die Streitkräfte könnten "bestimmte polizeiliche Aufgaben übernehmen, etwa den Schutz gefährdeter Objekte", sagte er dem "Hamburger Abendblatt".

Quelle : spiegelonline"



Na dann schaun mer mal.

GB

Stratege Offline



Beiträge: 65
Punkte: 65

27.12.2010 22:59
#2 RE: Verfassungsrichter will Bw zur Terrorabwehr einsetzen Antworten

Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) hat den Vorstoß des Bundesverfassungsrichters Ferdinand Kirchhof zu einem Einsatz der Bundeswehr im Inneren gutgeheißen. Dem Hamburger Abendblatt sagte Schünemann, Kirchhof zeige die Möglichkeiten auf, die für einen Einsatz des Militärs im Inneren existierten. "Bei der derzeitigen Sicherheitslage muss es diese Möglichkeit einfach geben", sagte Schünemann. Die Polizei verfüge nicht über die Ausrüstung, um beispielsweise den Angriff von Terroristen mit einem entführten Flugzeug oder Schiff abzuwehren. Daher sei die von Kirchhof vorgeschlagene Grundgesetzänderung nötig.

Während sich auch der Hamburger Innensenator Heino Vahldieck (CDU) im Abendblatt dem Einsatz der Bundeswehr im Inneren gegenüber aufgeschlossen zeigte, kritisierte die Vizepräsidentin des Bundestags, die Linke-Politikerin Petra Pau, die Forderung Schünemanns scharf. Pau bezeichnete den CDU-Politiker als "Sicherheitsrisiko wider die Verfassung". Sie betonte: "Er begehrt alles, was aus guten rechtsstaatlichen Gründen untersagt ist: Vorratsspeicherung aller Telekommunikationsdaten, elektronische Fußfesseln für Migranten, präventive Lauschangriffe, Bundeswehr im Inneren."
Quelle

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