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Dieses Thema hat 1 Antworten
und wurde 164 mal aufgerufen
 Politik kompakt
Stratege Offline



Beiträge: 65
Punkte: 65

13.01.2011 23:18
#1 Deutschland will Sicherungsverwahrung einklagen Antworten

Zitat
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland im Dezember gerüffelt: Die nachträgliche Anordnung von Sicherungsverwahrung sei unzulässig. Das will die Bundesregierung nicht hinnehmen. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kündigt nun eine Klage an.Die Bundesregierung wird gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur nachträglichen Sicherungsverwahrung klagen. Das geht aus einem Schreiben von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) an ihre 16 Kollegen in den Ländern hervor, das WELT ONLINE vorliegt.„Nach genauer Prüfung der Entscheidungsgründe habe ich die Entscheidung getroffen, die Große Kammer des EGMR anzurufen“, heißt es darin. Die Bundesregierung werde innerhalb der vorgesehen Frist von drei Monaten seit Urteilsverkündung „die Verweisung der Rechtssache an die Große Kammer“ in Straßburg beantragen.

Im Dezember 2009 hatte der EGMR die Rechte von Schwerverbrechern in Sicherungsverwahrung gestärkt. Die deutschen Vorschriften verstießen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, urteilten die Straßburger Richter damals und gaben einem mehrfach verurteilten Mann Recht, der seit 18 Jahren in einem hessischen Gefängnis in Sicherungsverwahrung untergebracht ist.

Der Gerichtshof rügte, dass der Mann trotz der zum Tatzeitpunkt bestehenden Vollstreckungshöchstfrist von zehn Jahren für die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung inzwischen 18 Jahre festgehalten wird. Diese Höchstfrist war 1998 per Gesetz aufgehoben worden. Für den Mann aber müsse das Rückwirkungsverbot gelten, urteilte Straßburg. Das besagt, dass eine Strafe immer schon vor der Straftat bestehen muss.[url=„Nach genauer Prüfung der Entscheidungsgründe habe ich die Entscheidung getroffen, die Große Kammer des EGMR anzurufen“, heißt es darin. Die Bundesregierung werde innerhalb der vorgesehen Frist von drei Monaten seit Urteilsverkündung „die Verweisung der Rechtssache an die Große Kammer“ in Straßburg beantragen.

Im Dezember 2009 hatte der EGMR die Rechte von Schwerverbrechern in Sicherungsverwahrung gestärkt. Die deutschen Vorschriften verstießen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, urteilten die Straßburger Richter damals und gaben einem mehrfach verurteilten Mann Recht, der seit 18 Jahren in einem hessischen Gefängnis in Sicherungsverwahrung untergebracht ist.

Der Gerichtshof rügte, dass der Mann trotz der zum Tatzeitpunkt bestehenden Vollstreckungshöchstfrist von zehn Jahren für die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung inzwischen 18 Jahre festgehalten wird. Diese Höchstfrist war 1998 per Gesetz aufgehoben worden. Für den Mann aber müsse das Rückwirkungsverbot gelten, urteilte Straßburg. Das besagt, dass eine Strafe immer schon vor der Straftat bestehen muss.[url=„Nach genauer Prüfung der Entscheidungsgründe habe ich die Entscheidung getroffen, die Große Kammer des EGMR anzurufen“, heißt es darin. Die Bundesregierung werde innerhalb der vorgesehen Frist von drei Monaten seit Urteilsverkündung „die Verweisung der Rechtssache an die Große Kammer“ in Straßburg beantragen.

Im Dezember 2009 hatte der EGMR die Rechte von Schwerverbrechern in Sicherungsverwahrung gestärkt. Die deutschen Vorschriften verstießen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, urteilten die Straßburger Richter damals und gaben einem mehrfach verurteilten Mann Recht, der seit 18 Jahren in einem hessischen Gefängnis in Sicherungsverwahrung untergebracht ist.

Der Gerichtshof rügte, dass der Mann trotz der zum Tatzeitpunkt bestehenden Vollstreckungshöchstfrist von zehn Jahren für die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung inzwischen 18 Jahre festgehalten wird. Diese Höchstfrist war 1998 per Gesetz aufgehoben worden. Für den Mann aber müsse das Rückwirkungsverbot gelten, urteilte Straßburg. Das besagt, dass eine Strafe immer schon vor der Straftat bestehen muss.


weltonline

Langsam aber sicher gehen mir diese Urteile diese "Gerichtshofes" aber so was von auf die Nerven, die sollten sich mal überlegen über wen die da eigentlich sprechen !

Stratege

Arndt Offline



Beiträge: 4
Punkte: 4

14.01.2011 18:31
#2 RE: Deutschland will Sicherungsverwahrung einklagen Antworten

Streiche Sicherungsverwahrung setzte Todesstrafe.

Arndt

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