ZitatAuch im Zuge der Ermittlungen zu dem Anschlag auf die Albertstadtkaserne der Bundeswehr in Dresden im April 2009 wurde eine Funkzellenabfrage im Umfeld des Tatortes durchgeführt. Dafür habe es einen richterlichen Beschluss gegeben, teilte die Staatsanwaltschaft Dresden am Mittwoch mit. Es habe die Möglichkeit bestanden, dass die Täter ihr Vorgehen am oder nahe des Tatortes koordinierten, hieß es. Die Mobilfunkanbieter übermittelten rund 1,1 Millionen Datensätze sowie unaufgefordert und auf damals gültiger Rechtslage die Bestandsdaten von 82 665 Anschlussinhabern. Diese seien nicht ausgewertet worden. Der Datenschutzbeauftragte sei informiert.
Zitatdass die Täter ihr Vorgehen am oder nahe des Tatortes koordinierten,
Grundsätzlich kann man von geplanten ( koordinierten) Aktionen ausgehen, nichts wird dem Zufall überlaasen wenn es darum geht dem "Klassenfeind" zu schädigen.