Das Heer spielt in Deutschland die größte Rolle Die Aufgaben der Bundeswehr sind verfassungsrechtlich im Grundgesetz geregelt. In Art. 87 a GG heißt es, dass der Bund Streitkräfte zur Verteidigung aufstellt. Neben der Landesverteidigung wird die Bundeswehr jedoch noch in zahlreichen anderen Bereichen eingesetzt. Dazu gehören beispielsweise internationale Konfliktverhütung und Krisenbewältigung, Kampf gegen den internationalen Terrorismus, sowie Rettung und Evakuierung. Um diese vielfältigen Aufgaben kompetent zu erfüllen sind die knapp 250.000 Soldaten und Soldatinnen in verschiedene Teilstreitkräfte gegliedert: mehr...