ZitatWeil er unentschuldigt von der Bundeswehr ferngeblieben war, hat das Amtsgericht am Freitag einen Ex-Soldaten (20) aus Bochum verurteilt - wegen „eigenmächtiger Abwesenheit von der Truppe“.
bei eigenmächtiger Abwesenheit ist ein Zivilgericht zuständig? Hat sih die Gesetzeslage geändert? Früher war ab drei Tage Fahnenflucht. Und ich bin einmal drei Tage zu spät zu einer WÜ gekommen, aber das war eine ganz andere Gechichte
Zitat von BOKI12das ist doch "geil", Jugendstrafe ... aber zum sterben nach Afghanistan
Nur am Rande, es wird niemand gezwungen in den Auslandseinsatz zu gehen. Und der Beruf des Soldaten beinhaltet nun einmal, daß man in der Dienstausübung auch verletzt bzw. sogar getötet werden kann. Das Risiko wird aber durch eine nicht unerhebliche Geldsumme versüßt...
klar wird niemand gezwungen , das weiss ich selbst .... (bin ja schliesslich altgedienter 12 ender ) ... was ich eigentlich damit ausdrücken wollte ist, das er ne Jugendstrafe erhält bzw. erhalten hat ....