ZitatSie hatte sich als Soldatin auf Zeit verpflichtet und sich von der Bundeswehr ein Studium finanzieren lassen. Nun kämpft die 28-jährige Ärztin „aus Gewissensgründen“ um eine vorzeitige Entlassung aus der Bundeswehr und ist vor das Verwaltungsgericht Hannover gezogen. Die Bundeswehr verweist dagegen auf die Kosten ihrer Ausbildung.
Das ist an Frechheit nicht mehr zu überbieten. Entlassen und volle Kostenerstattung der Gelder, die dieser "Soldatin" von uns Steuerzahlern gezahlt worden sind.