Tattoos und Piercings heißen im Bundeswehr-Deutsch "Körpermodifikationen". Sie dürfen "beim Tragen einer Uniform" nicht sichtbar sein. Deshalb gibt es jetzt eine Dienstvorschrift, die alle Einzelheiten regelt - zum Beispiel das Abdecken von Tätowierungen. Muss der tätowierte Panzergrenadier künftig mit Puder und Schminke arbeiten?