Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden  
Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 8 Antworten
und wurde 722 mal aufgerufen
 Bundeswehr allgemein
Hades Offline



Beiträge: 422
Punkte: 404

14.03.2007 11:27
#1 Bundeswehr-Major durfte Befehl verweigern Antworten

Das Bundesverwaltungsgericht hat vor kurzem einem Major der Bundeswehr Recht gegeben, der sich gegen eine Degradierung zum Hauptmann gewehrt hatte. Der Berufssoldat wollte den Irak-Krieg nicht unterstützen und hatte deshalb einen Befehl verweigert.

HB LEIPZIG. Auch einem Berufssoldaten stehe das Grundrecht auf Gewissensfreiheit zu, hieß es in der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung. Das Grundrecht der Gewissensfreiheit habe im vorliegenden Fall Vorrang gegenüber dem Befehl. Die Streitkräfte seien an die Grundrechte uneingeschränkt gebunden. Davon könnten sie sich nicht unter der Berufung auf Gesichtspunkte der militärischen Zweckmäßigkeit freistellen. Damit setzte sich der Offizier vor dem Gericht gegen eine Degradierung zum Hauptmann sowie den Versuch des Wehrdisziplinaranwalts durch, ihn aus der Truppe zu entfernen.

Der Major hatte sich im April 2003 während des Irak-Krieges geweigert, an der weiteren Entwicklung eines militärischen Software-Programms mitzuwirken. Der Befehl sei für den Berufssoldaten unverbindlich gewesen, weil er die Ernsthaftigkeit seiner Gewissensentscheidung glaubhaft dargelegt habe, urteilte nun der Wehrdienstsenat. Er sei daher vom Vorwurf eines Dienstvergehens freizusprechen.

Der 1957 geborene Berufssoldat hatte argumentiert, er könne es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, Befehle zu befolgen, durch die möglicherweise der von ihm als völkerrechtswidrig angesehenen Krieg gegen den Irak unterstützt würde. Sein Vorgesetzter habe nicht ausschließen können, dass das Software-Programm dazu genutzt werden könnte. Jede Unterstützung für den Krieg sei jedoch verfassungs- und völkerrechtswidrig, führte der Major mit Blick auf eine von ihm befürchtete indirekte Beteiligung an. Das Truppendienstgericht hatte den Major im Februar 2004 daraufhin zum Hauptmann degradiert. Dagegen waren der Soldat wie auch der Wehrdisziplinaranwalt in Berufung gegangen.



Mit seinem Gewissen vereinbaren ?

So kann man eigentlich immer argumentieren dann hat er den falschen Beruf gewählt !


Was meint ihr dazu ?







Hades

Bonner Offline




Beiträge: 219
Punkte: 219

14.03.2007 12:11
#2 RE: Bundeswehr-Major durfte Befehl verweigern Antworten

Was ist das denn ? Klares Urteil: der hat den falschen Job. Ich weiß doch vorher was auf mich zukommen kann wenn ich Soldat werde. Sogar Berufssoldat werde oder bin. Was soll da dieser Blödsinn. Ich hätte Ihn auch zum Hptm. degradiert, auf jeden. Wenn jeder BS oder SAZ so denken würde wäre jetzt wahrscheinlich keiner da unten. Wie hies der Spruch damals: "Stell dir vor es wäre Krieg und keiner geht hin"!! Tolles Vorbild aber ich glaube solche Kameraden gibt es in jeder Armee!!

Bonner Offline




Beiträge: 219
Punkte: 219

14.03.2007 14:55
#3 RE: Bundeswehr-Major durfte Befehl verweigern Antworten

So lieber Baltikum und jetzt muß ich Dir recht geben. Daran habe ich überhaupt nicht gedacht. Wußte zwar das wir von unserer ach so tollen Regierung verarscht werden aber das wir so dolle verarscht werden hatte ich nicht gedacht. Eigentlich sind wir ja nur zur Landesverteidigung vorgesehen, das ist richtig. Für die den Ar... aufreisen dürfen wir wohl aber unsere Souveränität geben sie uns nicht wieder. Ziehe mein "Schreiben " damit wegen Unbedachtheit zurück und gebe Baltikum recht.......................>

08/15 Offline



Beiträge: 13
Punkte: 13

14.03.2007 21:07
#4 RE: Bundeswehr-Major durfte Befehl verweigern Antworten

Zitat
Es gehört schon viel Phantasie dazu , im Kosovo - Einsatz eine amerikanische Kriegstreiberei zu sehen



Hier kann ich ich germanbhoy nur zustimmen.

08/15

Bonner Offline




Beiträge: 219
Punkte: 219

16.03.2007 11:19
#5 RE: Bundeswehr-Major durfte Befehl verweigern Antworten

Jetzt hat auch ein Oberstleutnant seinen Befehl verweigert und Klage eingereicht und ich denke mal das wird nicht der letzte Offizier gewesen sein der nicht mit den Tornados nach Afghanistan will..........................>

Stahlhelm Offline




Beiträge: 35
Punkte: 35

16.03.2007 20:06
#6 RE: Bundeswehr-Major durfte Befehl verweigern Antworten

Dazu paßt nun folgende Meldung :

Berlin (AP) Der Oberstleutnant, der seine Mitarbeit beim Tornado-Einsatz in Afghanistan verweigert hat, hat mit seinen Einwänden offenbar Erfolg gehabt. Das Wehrbereichskommando IV in Bayern habe ihn in eine andere Abteilung seiner Kaserne versetzt, sagte der Münchner Oberstleutnant Jürgen Rose der Tageszeitung «Die Welt» (Samstagausgabe). Sein Dienstvorgesetzter habe ihm am Freitag mitgeteilt, er werde zur «Wahrung der gewissenschonenden Handlungsalternative» in eine Abteilung versetzt, die die Liegenschaften der Bayern-Kaserne verwaltet, wird Rose zitiert.

Mir gefällt der Lösungsvorschlag von germanbhoy

Zitat
Vorschlag : Lasst ihn die Kosten seiner teuren Ausbildung zurückzahlen und schmeißt ihn raus .

viel besser, als die jetzige Lösung.

So hat der Feigling sich durchgesetzt , kassiert weiter sein Gehalt und darf sich Offizier nennen !

Eine Schande ist das.

Zitat
Ist es denn in der Bundeswehr inzwischen so einfach Stabsoffizier zu werden ?



Offensichtlich ja.


stahlhelm

Hades Offline



Beiträge: 422
Punkte: 404

04.04.2007 10:24
#7 RE: Bundeswehr-Major durfte Befehl verweigern Antworten

Passend zu dem Thema dazu dies:


Gericht lehnt Entlassung von Militärärztin aus Bundeswehr ab


Koblenz (AP) Eine Militärärztin, die nach eigenen Angaben die Auslandseinsätze der Bundeswehr und den Irak-Krieg ablehnt, ist vor Gericht mit dem Antrag auf Entlassung aus den Streitkräften gescheitert. Die Voraussetzungen für eine Entlassung lägen nicht vor, da das Verbleiben im Dienst für die Klägerin keine besondere Härte bedeute, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz. Die Ärztin habe nicht hinreichend nachgewiesen, dass sich ihre Einstellung zu den Streitkräften gewandelt habe und sie den Kriegsdienst nunmehr aus Gewissensgründen ablehne.

Die Klägerin steht nach Angaben des Gerichts seit
Anzeige
1996 im Dienst der Bundeswehr. In den vergangenen elf Jahren studierte sie bei den Streitkräften Medizin und durchlief eine komplette Ausbildung als Ärztin. Ihre Dienstzeit läuft noch bis Ende 2012. Im März 2006 beantragte die Frau ihre Entlassung aus der Bundeswehr wegen besonderer Härte. In ihr sei die Erkenntnis gewachsen, dass sie zu einer Tötungsmaschinerie gehöre, was sie in einen tiefen inneren Konflikt geführt habe, betonte die Klägerin. Sie habe festgestellt, dass die USA völkerrechtswidrige Kriege führten und weder Menschenrechte noch internationales Recht achteten. Die Bundeswehr mache mit ihrer Unterstützung den Krieg im Irak erst möglich.

Die Koblenzer Richter wiesen die Klage der Stabsärztin ab. Nichts deute bei ihr auf einen Wandlungsprozess hinsichtlich ihrer Einstellung zum Dienst in der Bundeswehr hin. Noch im Jahr 2006 habe sie Schießübungen und im Sommer 2003 einen Militärwettkampf absolviert. Die Soldatin habe sich auch nicht entsprechend ihrer geistigen Fähigkeiten mit der Problematik des Kriegsdienstes auseinander gesetzt. Sie übe lediglich pauschal Kritik an den Auslandseinsätzen der Bundeswehr. Insgesamt habe das Gericht den Eindruck, dass bei der Klägerin keine Gewissensentscheidung gegen den Dienst in der Bundeswehr, sondern eine rationale Entscheidung für den Arztberuf außerhalb der Streitkräfte vorliege.

(Aktenzeichen: Verwaltungsgericht Koblenz, 2 K 1442/06.KO)





Hades

Gardes du Corps Offline




Beiträge: 690
Punkte: 688

04.04.2007 11:59
#8 RE: Bundeswehr-Major durfte Befehl verweigern Antworten

Wir werden in Zukunft immer mehr Frauen bekommen, die die Studienplätze bekommen, nachdem Männer verdrängt wurden.

Irgendwo habe ich von einer geplanten Frauenquote bei der BuWe von 15 % gelesen.

Erst machen sie ihre Studiengänge - dann können sie es mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren und wollen entlassen werden.

Warum wollen diese Schnepfen nicht auch gleichzeitig ihr kassiertes "Blutgeld" zurück zahlen?

Ne, typisch Weiber! Haben wollen, haben wollen und nochmals haben wollen - natürlich auch immer nehmen! Und dann jammern

Fink Offline




Beiträge: 281
Punkte: 281

19.04.2007 19:52
#9 RE: Bundeswehr-Major durfte Befehl verweigern Antworten

Erst einmal egal was für ein Einsatz ob rechtens im Ausland oder nicht wenn es ein Befehl ist, dann hat man Ihn zu befolgen.
Wenn jeder Soldat verweigern und handeln kann wie er will weil er sagt Ihm gefällt der Befehl nicht, dann haben wir einen Verein und keine Armee. Das weitere wie kann es sein das sich zivile Gerichte mit Soldatensachen befassen? Ein Soldat handelt nach dem Soldatengesetz und muss auch nach dem Verurteilt werden. Dann muss eine militärische Instanz geschaffen werden, die diese Gerichtbarkeit durchführt und gegebenfalls solche Leute die Befehle verweigern Unerenhaft mit Streichung aller Bezüge entlassen.

Der Unteroffizier ist ein guter und aufrichtiger Kamerad. Er ist sich der Bedeutung eines festen Zusammenhalts bewusst.

 Sprung  
Xobor Ein Xobor Forum
Einfach ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz