Weißwasser (ddp-lsa). Mehr als vier Monate nach einem Schießunfall auf dem Truppenübungsplatz Oberlausitz im Raum Weißwasser zeichnet sich die Einstellung des Strafverfahrens wegen fahrlässiger Tötung ab. Das berichtet das Bielefelder «Westfalen-Blatt» (Wochenendausgabe). Nach den bisherigen Untersuchungen gebe es keine Hinweise, dass Soldaten der Panzerbrigade 21 »Lipperland« Pflichten verletzt hätten, schreibt die Zeitung unter Bezug auf die Strafverfolgungsbehörden. Ein menschlicher Fehler von Bundeswehrangehörigen sei nach Angaben der Ermittler auszuschließen.
Um das Verfahren, das gegen Unbekannt geführt wird, endgültig einstellen zu können, habe die Staatsanwaltschaft Görlitz vorsorglich noch ein technisches Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten solle in drei Monaten vorliegen, heißt es in dem Zeitungsbericht.
Der Unfall hatte sich bei einer Übung mit der Panzerhaubitze 2000 im Dezember 2006 ereignet. Bei dem Unglück waren ein 24 Jahre alter Feldwebel aus Datteln (Nordrhein-Westfalen) und ein 33 Jahre alter Oberfeldwebel aus Dessau (Sachsen-Anhalt) ums Leben gekommen. Der Feldwebel gehörte dem Panzerartilleriebataillon 215 aus Augustdorf (Kreis Lippe), der Oberfeldwebel der Instandsetzungskompanie des Logistikbataillons 51 aus Stadtallendorf (Hessen) an. Außerdem waren ein 20 Jahre alter Gefreiter schwer und drei weitere Soldaten aus Augustdorf leicht verletzt worden.
Laut den Ermittlungen seien den Soldaten der Instandsetzungskompanie und ihrem Vorgesetzten, der bei dem Unfall ums Leben kam, keine Vorwürfe zu machen, hieß es.