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Dieses Thema hat 4 Antworten
und wurde 599 mal aufgerufen
 Bundeswehr allgemein
Hades Offline



Beiträge: 422
Punkte: 404

31.07.2007 21:04
#1 Bundeswehr darf Bombodrom nicht nutzen Antworten

Bundeswehr darf Bombodrom nicht nutzen
Die Bundeswehr darf den geplanten Bombenabwurfplatz in Nordbrandenburg weiter nicht nutzen. Das Potsdamer Verwaltungsgericht gab drei Musterklagen gegen das so genannte Bombodrom in der Kyritz-Ruppiner Heide statt. Seit 15 Jahren wird über die Nutzung des Gebietes gestritten. Die Bundeswehr will auf dem rund 14 000 Hektar umfassenden Gelände den größten deutschen Luft-Boden-Schießplatz errichten

( Quelle Bild )




Hades

OFw89 Offline




Beiträge: 283
Punkte: 283

31.07.2007 22:57
#2 RE: Bundeswehr darf Bombodrom nicht nutzen Antworten

Wenn das Schule macht, werden bald noch mehr Üb-Plätze geschlossen, nur weil so ein paar zivilistische Weicheier ihre Ruhe haben wollen.


Der Oberfeld

Meisterjäger Offline




Beiträge: 19
Punkte: 19

02.08.2007 12:10
#3 RE: Bundeswehr darf Bombodrom nicht nutzen Antworten

Um die Natur vor bösartigen Schanzarbeiten zu schützen, verzichten wir stattdessen lieber auf die Ausbildung unserer Soldaten. Warum hat denn der Bund wenn es um Verteidigung geht keine Hoheit? Verteidigung ist doch schon lang keine Ländersache mehr. Und so ein Truppenübungsplatz ist doch bestimmt Bundeseigentum. Wieso kann dann das Land das Areal einfach unter Naturschutz stellen? Da stimmt doch was nicht, wenn die Länder so gegen den Bund arbeiten können


Meisterjäger

OFw89 Offline




Beiträge: 283
Punkte: 283

15.08.2007 20:09
#4 RE: Bundeswehr darf Bombodrom nicht nutzen Antworten

Zitat von Stabsfeld
Das Bobmbodrom wurde doch schon zu "DDR"-Zeiten genutzt, da hat
natürlich niemand das Maul aufgerissen.
Also, Nashorn, das Bombodrom war schon vorher da!



Gut erkannt Stabdsfeld ! Da diente das Bombodrom allerdings dem Erhalt von Frieden und Sozialismus !


Der Oberfeld

micky.beck Offline




Beiträge: 20
Punkte: 20

26.08.2007 23:39
#5 RE: Bundeswehr darf Bombodrom nicht nutzen Antworten

Da kenn ich nen ganz ähnlichen Fall. Wenn wir in Hammelburg am Samstag zum Schiessen gehen, müssen wir PÜNKTLICH um 14.00Uhr sämmtliche Schiessübungen einstellen weil sich ein Lehrer aus der Umgebung ( nähere Umgebung währe stark übertrieben ) bei seinem Wochenendlichen entspannen aufs übelste gestört fühlt. Er hat geklagt und gewonnen!

Grüße

MickyBeck

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