Im Haftbefehl der Westberliner Staatsanwaltschaft wurde Honecker vorgeworfen, in der Lagebesprechung des Zentralen Stabes am 20. September 1961 den Schusswaffeneinsatz an der Grenze zur Bundesrepublik persönlich angeordnet zu haben. Diese Honecker - Anweisung war offenbar Grundlage für den Schießbefehl, den Armeegeneral Heinz Hoffmann,Minister für Nationale Verteidigung, am 6.Oktober 1961 als "Geheime Verschlußsache" ( Befehl Nr. 76/61 ) herausgab.