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 Grenztruppen/Grenzregime der DDR
Dr.No Offline



Beiträge: 2
Punkte: 2

31.10.2010 13:13
#1 Betäubung statt Schüsse an der Grenze ? Antworten

Als Manfred von Ardenne 1997 mit 90 Jahren in Dresden starb, wurde der geniale Tüftler und Techniker in Nachrufen als «einer der letzten
Universalgelehrten» gewürdigt. Er hielt am Ende rund 600 Erfindungen und Patente in der Funk- und Fernsehtechnik, Elektronenmikroskopie, Nuklear-, Plasma- und Medizintechnik.

Seine wissenschaftliche Reputation in Ost wie West überstrahlte Zeit Lebens alle dunklen Flecken seiner Vita. Dabei hat Ardenne, der
Pionier des Farbfernsehens, in seinem langen Forscherleben kaum etwas ausgelassen, seitdem er 1931 auf der Berliner Funkausstellung als erster das Fernsehen vorgeführt hatte.
Willfährig tüftelte er für Hitler während des Krieges in einem unterirdischen Laboratorium in Lichterfelde an einem Zyklotron für
Atomversuche. Nach dem Krieg half er den Sowjets bei der Entwicklung der Atombombe. 1953 erhielt er für seine Mitarbeit an der Bombe den Stalinpreis.
Danach ließ er sich von Ulbricht und Honecker einspannen, die ihm in Dresden ein Institut mit 500 Mitarbeitern finanzierten. Es entwickelte sich zum größten privaten Forschungsinstitut des gesamten Ostblocks.

Ardennes Idee an das MfS: Niemand sollte mehr an der Grenze erschossen werden:

«Auf der Grundlage tiefgründiger Überlegungen», heißt es in dem Dossier der MfS-Bezirksverwaltung Dresden, habe Ardenne «eine
Erfindung gemacht, die weitere Grenzprovokationen an der Staatsgrenze DDR-BRD ausschließen» helfe. Dadurch könne «ein wichtiger
Störfaktor in den Beziehungen» der Staaten beseitigt werden, heißt es in dem Protokoll eines Major Knauthe und seines Kollegen,
Oberleutnant Röschke, vom 4. Dezember 1986.

Schon wenige Tage später landeten die Nachrichten auf dem Tisch von Erich Mielke. Sein Stellvertreter, Generalleutnant Schwanitz, setzte sogleich eine Arbeitsgruppe ein, um Ardennes Vorschlag prüfen zu lassen. Ergebnis: «Es gibt keine spezielle völkerrechtliche
Vereinbarung, die verbal die Anwendung von Betäubungsmitteln verbietet. Und: Kein Staat wendet z. Z. Betäubungsmittel zur Sicherung seiner Staatsgrenzen an.»
Allerdings habe die Sache auch Tücken: «Das Betäubungsmittel kann nur aus Schusswaffen regelrecht verschossen werden, so daß der vom Gegner formulierte Begriff ,Schießbefehl´ bei der Anwendung dieser Waffe nicht umgangen wird. Das war aber das Ziel der
Überlegungen Ardennes. Die mit der Anwendung von Betäubungsmitteln einzuführende Schusswaffe könnte dem Gegner mögliche
Argumente liefern zum propangandistischen Missbrauch wie: ,Anwendung von chemischen oder pharmakologischen Mitteln durch die
DDR´».

Hier im Videoclip :

http://www.youtube.com/watch?v=YLBp90QxC...ayer_embedded#!

Dr.No

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