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Dieses Thema hat 2 Antworten
und wurde 671 mal aufgerufen
 Reservisten
micky.beck Offline




Beiträge: 20
Punkte: 20

01.06.2007 23:32
#1 ZMZ und Freistellung Antworten

Hallo aktive Reservisten,
was haltet Ihr von der "ZMZ" (Zivil Militärische Zusammenarbeit)?
Sinn oder unsinn??

Wie sieht es denn bei Euch mit der Freistellung vom Arbeitsplatz zur Wehrübung aus? Leider sehen nicht viele Arbeitgeber den Sinn für diese Dinge und stellen dann die Wahl ; entweder für die BW oder die Firma! Sind dann aber immer die, die am lautesten schreien, wo denn die BW oder die Reservisten bleiben wenn es zu irgendwelchen Katastrophen ( Hochwasser , Schneemassen u.s.w.)
kommt!

Grüße MickyBeck

STOV Offline



Beiträge: 9
Punkte: 9

07.06.2007 11:50
#2 RE: ZMZ und Freistellung Antworten

Mein Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) unterstützt jeden Antrag auf WÜ.

Allerdings werden solche Anträge auch immer seltener.

OFw89 Offline




Beiträge: 283
Punkte: 283

21.06.2007 23:58
#3 RE: ZMZ und Freistellung Antworten

Der Wehrübende erklärt die Bereitschaft zur Ableistung von Wehrdienst zur Hilfeleistung im Innern. Dazu gehört unter anderem auch die Tätigkeit in einem Verbindungskommando im Rahmen der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit im Inland.
Mit dieser Einverständniserklärung erklärt der Wehrübende gleichzeitig, dass er seinen Arbeitgeber über seine freiwillige Verpflichtungserklärung für die Ableistung von Hilfeleistungen im Innern informieren muss.
Eine Unterschrift des Arbeitgebers ist nicht mehr notwendig. Da auf der Einverständniserklärung die rechtlichen Rahmenbedingungen für Hilfeleistungen im Innern aufgeführt sind und unter anderem dort auch steht, dass Hilfeleistung im Innern grundsätzlich jeweils für höchstens drei Monate jährlich zulässig sind, wurden die Arbeitgeber verschreckt.

Arbeitgebern fehlt häufig das Verständnis, dass dieses ein „Worst-Case-Szenario“ ist. Sie verweigerten daher die Unterschrift und der Wehrübende konnte für Hilfeleistung im Innern bisher nicht eingeplant werden. Durch den Verzicht auf die Unterschrift des Arbeitgebers auf der Einverständniserklärung wird sich diese Problematik entschärfen.

( Quelle Info )


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