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 Grenztruppen/Grenzregime der DDR
Glatter Offline



Beiträge: 1
Punkte: 1

01.10.2007 12:09
#1 Information aus erster Hand Antworten

Für alle die es schon immer wußten oder auch nicht, im Jahr 2002 äußerte sich damals Generaloberst a. D. Fritz Streletz,in dem er etwas zu Minen an der Staatsgrenze der DDR geschrieb.

F. Streletz Datum:23.12.02 14:00
Zur Verminung der Staatsgrenze und Minenbevorratung

Die Anlegung von Minenfeldern an der Staatsgrenze zur Bundesrepublik war keine Erfindung der DDR.
Die Staatsgrenze zwischen der DDR und der BRD war gleichzeitig für die Staaten des Warschauer Vertrages die vorderste Linie für eine gemeinsame Verteidigung im Falle eines bewaffneten Konfliktes zwischen Warschauer Vertrag und NATO.

Die Verminung der Staatsgrenze wurde am 14.9.1961 vom damaligen Oberkommandierenden der Gruppe der Sowjetischen Streikkräfte in Deutschland, Marschall der Sowjetunion Konjew, angeordnet, um ein Eindringen gegnerischer Kräfte in das Grenzgebiet zu verhindern.
Man achte auf das Datum. Am 12.9.1961 wurde die Grenzpolizei dem MfNV unterstellt.
2 Tage später war schon der Befehl da.

Diese Weisung war auch für die Partei und Staatsführung der DDR verbindlich, da es auf der Hand lag, daß Marschall Konjew insoweit lediglich eine Weisung aus Moskau weitergab.
Zur Durchsetzung dieses Befehls faßte der Nationale Verteidigungsrat 8 Wochen nach erteilter Weisung den Beschluß über die Verminung der Staatsgrenze.
Für uns gab es keinen Zweifel, daß die DDR berechtigt war, Minen zum Zwecke der Grenzsicherung an der Staatsgrenze zu verlegen.

Mir ist auch heute keine völkerrechtliche Bestimmung bekannt, die es einem Staat verbietet, seine Grenzen zum militärischen Sperrgebiet zu deklarieren und erforderlichenfalls auch durch Minenfelder abzusichern, sofern durch die Anlage der Minenfelder und ihre Kennzeichnung bzw. Absperrung eine Verletzung der Zivilbevölkerung ausgeschlossen ist.
Es ist mir auch nicht bekannt, daß die DDR wegen der Anlage von Minenfeldern an der Grenze jemals von der UNO oder anderen internationalen Organisationen diesbezüglich gerügt, geschweige denn verurteilt worden ist.

Die Minensperren wurden in dem Teil des Grenzgebietes angebracht bzw. verlegt, dessen Betreten aus Gründen der Sicherheit für alle Personen verboten war.
Die Minenfelder waren nicht nur entsprechend dem zwischen den 4 Siegermächten abgeschlossenen Viermächteabkommen ordnungsgemäß angezeigt, sondern auch in allen Karten als militärisches Sperrgebiet ausgewiesen worden.

Darüber hinaus war jedes Erd - Minenfeld von einem 2m hohen Drahtzaun umgeben, der weder übersprungen , noch ohne technische Hilfe überklettert werden konnte.
Die Minenfelder waren durch große Warnschilder von beiden Seiten gekennzeichnet, wobei auf die Lebensgefahr hingewiesen wurde, die mit einem unbefugten Überqueren verbunden war.

Die Ersetzung der ursprünglich angelegten Erdminensperren durch die SM 70
Anfang der 70 er Jahre- erfolgte ,um
einerseits die militärische Grenzsicherung nach beiden Seiten hin aufrechtzuerhalten und
andererseits das Gefährdungspotential für Grenzverletzer soweit wie möglich auszuschließen.

Darüber hinaus hatte dieses Minensystem den Vorteil, daß bei Gefahrensituationen einzelne Minenfelder abgeschaltet werden konnten, um eine schnellere Bergung von Verletzten zu ermöglichen.
Auch die SM -70 - Anlagen waren abgesichert und große Warnschilder wiesen in beiden Richtungen auf die Lebensgefahr hin, die mit einem unbefugten Überwinden dieser Anlage verbunden war.

Dabei sollte man auch folgendes berücksichtigen.

für Angriffe aus dem Westen waren die Minenfelder das 1. Hindernis
für Grenz - Verletzer aus dem Osten waren die Minenfelder nach 5 km Sperrgebiet das letzte Hindernis.

Alle Minenfelder wurden nach dem Prinzip der militärischen Verteidigung so angelegt, daß

in den zu erwartenden Handlungsrichtungen des Gegners

zuerst die Minensperren wirksam würden
und erst dann die Kräfte der Sicherung und Verteidigung handeln.

Deshalb waren auch alle Minenfelder 30 bis 50 Meter von der Staatsgrenze entfernt angelegt.

Ich möchte noch einmal hervorheben:

Sowohl die Erdminen als auch die SM 70 wurden nicht verlegt bzw. montiert, um Menschen zu töten.

Das Ziel dieser Maßnahmen bestand darin,

ein Eindringen gegnerischer Kräfte in das Territorium der DDR nicht zuzulassen und
gleichzeitig Grenzverletzer von ihrem Vorhaben des Grenzdurchbruchs abzuhalten,
und zwar nach Möglichkeit, ohne daß hierbei Menschen verletzt oder getötet wurden.

Die Minenfelder und die SM 70 Anlagen waren so gesichert, gekennzeichnet und verlegt oder angebracht, daß sie nur für Menschen eine Gefahr darstellten, die sich dieser Gefahr wissentlich selbst ausgesetzt haben.

Es gab eine 4 fache Warnung oder Absperrung

An der Begrenzung des Sperrgebietes - VP Posten - Warnschilder
An den Schutzstreifen - Grenzsignalzaun-Warnschilder- Streifen der GT
Am Minenfeld , 2m hoher Begrenzungszaun
Am Rand des Minenfeldes waren Warnschilder „Vorsicht Minen - Lebensgefahr“

Auch wurde im Befehl 101 des MfNV gefordert, daß die Angehörigen der GT zu befähigen und auszubilden sind , Panzer und Infanterieminen zu verlegen.
Selbst die Hubschrauber - Besatzungen der GT wurden in der Verlegung von Minen aus dem fliegenden Hubschrauber aus , ausgebildet und trainiert.

Außerdem befanden sich in 2 Lagern der GT in unmittelbarer Nähe zur Staatsgrenze folgende Vorräte für die VSK des WV bzw. für die Gruppe der Sow. Streitkräfte in Deutschland.

Im Lager Schneckengrün

- 22.000 Panzerminen
- 30.000 Infanterieminen
- 35 Tonnen Sprengstoff

Im Lager Peckwitz

- 15.000 Panzerminen
- 7.500 Infanterieminen
- 15 Tonnen Sprengstoff

Alle Zahlenangaben befinden sich im militärischen Zwischenarchiv der Bundeswehr in Hoppegarten und können eingesehen werden.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß man davon ausgehen kann, daß

die 86.483 Panzerminen und
die 65.673 Infanterieminen und die
119.000 Panzerhandgranaten

die bei der Grenze eingelagert waren,

jetzt benutze ich mal die Terminologie die mir gegenüber immer von Staatsanwaltschaft verwandt wurde
gegen „Republik - Flüchtlinge“
sprich Grenzverletzer

eingesetzt werden sollten. Auch der Einsatz von Hubschraubern dürfte nicht für solch eine Aufgabenstellung sprechen.

Gestatten Sie mir abschließend zu dieser Frage noch folgende Bemerkung.

Mir ist kein Beispiel bekannt,

wo ein Bürger der DDR oder der BRD,
wenn er nicht Grenzverletzer war,
durch die verlegten oder installierten Minen
an der Staatsgrenze zu Schaden gekommen wäre.

Immer handelte es sich bei den tragischen Vorfällen

um Grenzverletzer
die entgegen dem Gesetz und allen Warnungen
widerrechtlich in das militärische Sperrgebiet , den 500 Meter Schutzstreifen eingedrungen sind.

Fritz Streletz
Generaloberst a.D.

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